Wohnbauförderung im Hausbau
Energiesparen ist nicht nur freiwillige Privatsache. Auch der Gesetzgeber beeinflusst die Pläne der Bauinteressenten: einerseits mit Vorschriften und andererseits mit Anreizsystemen und Fördergeldern. Die Art und Höhe der Förderung ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.
Der Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern wird mit öffentlichen Fördergeldern oder Finanzierungshilfen unterstützt. Dabei werden nicht nur soziale sondern auch energetische und ökologische Aspekte berücksichtig. Die Palette an Förderungsmöglichkeiten reicht von günstigen Förderungsdarlehen und Eigenmittelersatz¬darlehen über Zuschüsse zur Rückzahlung von Darlehen (Annuitäten- und Zinsenzuschüssen) bis hin zu einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Allgemein gilt jedoch, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen und, dass das geförderte Wohnobjekt der Hauptwohnsitz sein muss. Meistens bezieht sich die Förderung auch auf eine Obergrenze der Wohnnutzfläche. Die Wohnbauförderung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
SWISSHAUS begleitet und unterstützt Bauherren bei der Realisierung ihres Bauvorhabens auch unter Berücksichtigung allfälliger Förderungsmöglichkeiten. Für die Basisförderung wurde daher bereits ein SWISSHAUS-Energiepaket definiert.
SWISSHAUS - Energiepaket für die Basisförderung

